Prüfungsangelegenheiten: Einsichtnahme

Hallo alle zusammen!

Seit der letzten Änderung des Hochschulgesetzes hat sich eine kleine, aber elementare Sache für euch alle geändert.

Im Hochschulgesetz steht unter §64 Abs. 2 Punkt 10: „die Einsicht in die Prüfungsakten nach den einzelnen Prüfungen und die Fertigung einer Kopie oder einer sonstigen originalgetreuen Reproduktion.“

Im Klartext bedeutet das, dass ihr Anspruch auf die Erstellung einer Kopie eurer geschriebenen Klausuren habt.
Diese Kopie könnt ihr natürlich nutzen um euch ganz in Ruhe noch aufgrund der z.B. im ersten Versuch nicht bestandenen Prüfung auf den zweiten Versuch vorzubereiten, später nochmal nachschlagen woran es bei Aufgabe XY gehapert hat, die Aufgaben nochmal zur Vorbereitung in Gruppen bearbeiten etc.
Disclaimer: Eine Veröffentlichung ist natürlich weiterhin, wie auch schon immer, untersagt.

Das Recht habt ihr auf alle Prüfungen die max. 12 Monate zurückliegen.

eigentlich sollte es hierzu ein Formular geben um diese Kopie zu beantragen, welches allerdings bisher leider noch nicht existiert (Stand 18.01.2021)

Wenn ihr also eine Kopie einer eurer letzten Klausuren haben wollt könnt ihr dafür einen formlosen Antrag ans Studienbüro einreichen. pruefung.medien@hs-duesseldorf.de
Dabei bitte folgende Informationen nennen, damit die Bearbeitung die Menschen vor Ort nicht zu sehr stresst:
– Name
– Matrikelnr.
– Prüfung(en) von denen ihr eine Kopie haben wollt
– Modulname
– Prüfer
– Datum, wann ihr die Prüfung geschrieben habt

Wenn ihr ganz sicher gehen wollt bezieht ihr euch auch direkt auf den Paragraphen (siehe oben).

Damit wünschen wir euch weiter viel Erfolg für die kommenden Prüfungen!

Euer Fachschaftsrat Medien

 

PS: Zur aktuell bevorstehenden Prüfungsphase folgen bald weitere Informationen. We’ll keep you updated